Rechtliche Aspekte in der Baumpflege

Verkehrssicherungspflicht

“Der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht folgend hat jeder, der einen Verkehr eröffnet oder dem öffentlichen Verkehr auf seiner Verfügung unterstehenden Grundstück duldet, die allgemeine Rechtspflicht, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu schaffen, das heißt, für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Dies schließt den verkehrssicheren Zustand der Bäume mit ein.” (ZTV-Baumpflege 2006)

Sollten also Bäume auf Ihrem Grundstück stehen, die über die Grenzen des Grundstücks hinaus ragen, so haften Sie für Schäden die durch herabstürzende Äste entstehen nur dann, wenn Sie die regelmäßige visuelle Untersuchung der Bäume vernachlässigt haben. Für “unvorhersehbare Ereignisse” haften Sie nicht! “Unvorhersehbar” ist ein Ereignis dann, wenn es trotz wiederholter fachkundiger Begutachtung nicht vorauszusehen war. Nach besonderen Witterungsereignissen wie starkem Sturm oder Schneefall ist eine außerordentliche visuelle Untersuchung zu leisten.

Nachbarschaftsrecht

Die vielseitigen Aspekte des Nachbarschaftsrechts können hier nicht im Detail aufgeführt werden, da es sich um viele Seiten Gesetzestext handelt. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass es im Falle einer Meinungsverschiedenheit meist ratsam ist, sich außergerichtlich zu einigen. Sollten Sie trotzdem in eine Situation geraten, in der Sie Informationen zum Nachbarschaftsrecht benötigen, finden Sie eine gute Übersicht unter: http://www.baeumeundrecht.de/inhalt.htm

Baumschutzverordnung

In einigen Teilen der Stadt und im Münchner Umland greift die Baumschutzverordnung. Diese gesetzlichen Regelungen dienen dem Schutz der Bäume unabhängig von den Aspekten des Vogelschutzes und des Artenschutzes. Genaue Informationen zur Baumschutzverordnung finden Sie unter: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung/Natur-Landschafts-Baumschutz/Baumschutz.html

Die Baumschutzverordnung stellt den unrechtmäßigen Rückschnitt oder die Fällung von unter Schutz stehenden Bäumen unter Strafe!

Es existiert auch eine interaktive Karte, die verschiedene Schutzgebiete und geschützte Objekte aufweist. Hier können Sie etwa Landschaftsschutzgebiete anklicken und diese Bereiche in München genauer einsehen: http://maps.muenchen.de/rgu/schutzgebiete#

Naturschutz / Artenschutz

Zum allgemeinen und besonderen Artenschutz gibt es verschiedene Informationsstellen. Im Rathaus oder beim LBV können Sie diese bekommen. Zusammenfassend kann gesagt werden: Das Bundesnaturschutzgesetz steht über dem Landesgesetz und regionalen Regelungen. Baumfällungen in der Vogelschutzzeit bedürfen einer Ausnahmegenehmigung. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – bitte informieren Sie sich genau. Oder kontaktieren Sie uns, wir besorgen die entsprechenden Informationen. Hier einige Links und Telefonnummern:

Der Landesbund für Vogelschutz verfügt über sämtliche Informationen zum Artenschutz. Faltblätter und Gesetzestexte: www.lbv-muenchen.de . Telefonisch erreichbar unter: 089-2002706. Auch bei der Lokalbaumkommision finden Sie Anspechpartner – eine Telefonnummer dazu: 089-23396484

Fledermausnotruf:

AK-Fledermäuse in München: Dr. Frey-Mann: 089-15970590 oder Frau Kistler: 089-6422756 oder 0177-6422756

Eine nette “Eichhörnchenfachfrau” erreichen Sie unter: 0176-5376864

Tierrettung München: 01805-843773

Sollten Sie unseren persönlichen Rat benötigen oder sich über unsere Erfahrungswerte informieren wollen, sprechen Sie uns an: Kontakt

ZTV-Baumpflege

Die Berufsbezeichnung “Baumpfleger” ist nicht geschützt. Sollten Sie Baumpflege in Auftrag geben, achten Sie bitte auf eine genaue Leistungsbeschreibung. Wenn eine Firma sich als “Fachfirma” beschreibt und Maßnahmen als “fachgerecht” angepriesen werden, folgt daraus keine Rechtssicherheit! Die Schittmaßnahmen sind nur in der ZTV genau geregelt. Die Kronenpflege, Kronenauslichtung, Totholzentfernung, der Einbau von Kronensicherungen sind dort detailliert beschrieben. Einige “Fachfirmen” weisen Qualifikationen auf, die nur die Firma, den Firmennamen oder den Firmenchef betreffen – beachten Sie insbesondere die Fähigkeiten und die Persönlichkeit des Kletterers! Er schneidet Ihren Baum.

Sämtliche Mitglieder von probaum-münchen arbeiten ausschließlich nach den Vertragsbedingungen der FLL, der ZTV-Baumpflege.

Falsch geschnittene Bäume verursachen erhebliche Folgekosten: die Nachbehandlungen von Kappungsstellen (Besenbildung durch vermehrte Stresstriebe) oder regelmäßige Nachkürzungen oder den Einbau von Kronensicherungen. Falsche Schnittführung sowie zu starke Schnitte verursachen Schäden die ihren Preis haben – Fäule entsteht, Pilze befallen den geschwächten Baum – die Stand- oder Bruchsicherheit ist nicht mehr gegeben. Unnötig gekürzte Äste in der unteren Krone verschatten und sterben ab – der Baum verliert seine Reserve fürs Alter. Phototrope Äste oder potentielle Unglücksbalken, die nicht behandelt werden, streben weiter zum Licht – Eeine Co-Dominanz entsteht oder die Äste werden statisch instabil. Nicht zuletzt gibt die ästhetische Erscheinung eines verschnittenen Baumes ein trauriges Bild ab!

Achten Sie auf den Menschen im Baumpfleger, informieren Sie sich vor einer Auftragsvergabe und lassen Sie sich eine Leistungsbeschreibung nach ZTV vorlegen.